KalorientabelleEine Kalorientabelle dient zur Kennzeichnung des Nährwertgehalts sowie des Brennwertes.
Nach §§ 4 und 5 der Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung – NKV) sind für Nahrungsmittel, die zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind, die Angaben zum Brennwert und Gehalt an Nährstoffen oder Nährstoffbestandteilen in einer Kalorientabelle zusammenzufassen und aufzuführen.
Zur Nährwertkennzeichnung muss die Kalorientabelle Angaben über den Brennwert in kJ und kcal, den Gehalt der Makronährstoffe wie Eiweiß, Kohlenhydraten, Fett, Ballaststoffen, die Angabe der Mikronährstoffee Vitamine und Mineralstoffe
enthalten.
Die Angabe des Brennwertes und des Gehaltes an Nährstoffen oder Nährstoffbestandteilen hat je 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels innerhalb einer Kalorientabelle zu erfolgen. Bei Fertiggerichten, die der Zufügung weiterer Lebensmittel bedürfen, kann die Grundlage der Angabe innerhalb einer Kalorientabelle auch das verzehrfertige Lebensmittel sein. Zusätzlich können die Angaben je Portion erfolgen, soweit diese mengenmäßig auf dem Etikett vermerkt sind. Eine Nährwerttabelle bzw. Kalorientabelle nach dem Bundeslebensmittelschlüßel, somit garantiert genau, erhalten Sie auf www.aiqum.de
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